Solange Sie keinen Unternehmenswert geschaffen haben, gibt es natürlich nichts abzusichern. Sobald Sie jedoch einige wenige Jahre als Makler tätig waren, Sie Ihre Marktposition gefestigt haben und einen kleineren Bestand aufgebaut haben, haben Sie bereits echte Werte geschaffen.
Ein kleineres Maklerunternehmen kann sehr schnell einen Wert von 100.000 – 200.000 EUR erreichen – einen Wert, der im Falle einer echten Notlage weitestgehend verloren sein dürfte, wenn Menschen das Unternehmen verkaufen müssen, die kaum Erfahrungen im Verkauf von Maklerunternehmen haben.
Unser Rat: Ist Ihr Maklerunternehmen älter als 5 Jahre und können Sie von ihrem Maklerunternehmen gut leben, haben Sie einen Vermögenswert erreicht, den Sie für den Fall einer Notlage absichern sollten.
MaklerTreuhand® ist deshalb für alle Makler in allen Altersklassen eine wichtige Absicherung ihres Familienvermögens.
Und dabei geht es gar nicht nur um das Unternehmen selbst, sondern auch um das restliche Privatvermögen:
Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Angehörige das gesamte Erbe deshalb ablehnen müssen, weil die zu späte Abwicklung des Maklerunternehmens zu einem zu geringen Verkaufserlös führt. Die anfallenden Kosten, Steuern und sonstigen Risiken sind dann oftmals so hoch, dass auch das restliche zu vererbende Familienvermögen verloren ist, weil die Erben dadurch gezwungen werden, das Erbe abzulehnen.
Eine professionelle Absicherung durch MaklerTreuhand® kann dem wirkungsvoll entgegen wirken.
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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.
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