Über den MaklerTreuhand-Vertrag werden wir zum sogenannten „unechten Treuhänder“. Das heißt für Sie ganz konkret: Es ändert sich an Ihrem Unternehmen und an ihren Besitzverhältnissen gar nichts. Sie können alles so weitermachen wie bisher.
Lediglich im Falle der Notlage – oder wenn Sie es ganz konkret anweisen – werden wir in Ihrem Sinne tätig:
- Wir prüfen die Einhaltung des Notfallplans im Falle einer Notlage
- Wir leiten in Ihrem Sinne den werterhaltenden Verkauf des Unternehmens ein – aber nur dann, wenn wirklich eine Notlage vorliegt und die Personen Ihres Vertrauens nach Ihrer Vorgabe einbezogen worden sind.
- Wir stellen sicher, dass der Verkauf auch so abläuft, wie er vereinbart ist und Ihre Interessen gewahrt werden.
Wichtig für Sie: MaklerTreuhand ist keine Lösung von der Stange – es ist Ihre Absicherung für Ihr Unternehmen. Denn jedes Unternehmen ist ein Unikat und sollte auch als solches verantwortungsvoll betreut werden.
In drei Schritten zur wirksamen Absicherung Ihres Makler- oder Beratungshauses
Und so gehen wir vor:
- MaklerTreuhand Analysevertrag: Wir ermitteln zusammen mit Ihnen den konkreten Regelungsbedarf und legen damit den Grundstein für den Treuhandvertrag.
- Treuhandvertrag und Vollmacht: Mit diesen beiden Dokumenten sind wir handlungsfähig und können als Treuhänder in Ihrem Sinne aktiv werden, wenn es zur Notlage kommen sollte.
- Operativer Notfallplan: Für das Tagesgeschäft sind oft viele Details zu regeln, damit im Falle der Fälle der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. Wir unterstützen Sie bei Bedarf mit Leitfäden oder persönlich.
Wenn Sie mehr Informationen wünschen, dann lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen, schicken Sie uns gerne eine Email oder rufen Sie uns an:
089/94396400-0
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann können Ihnen vielleicht auch unsere FAQs weiterhelfen.
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