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FAQ – Warum nicht einfach bereits heute einen Kaufvertrag abschließen?

Im Prinzip könnten Sie zur Absicherung Ihres Maklerunternehmens natürlich auch auf die Idee kommen, bereits heute einen Nachfolger oder Käufer zu suchen und mit diesem einen Kaufvertrag abzuschließen. Dann ist für die Notlage alles geregelt.

Allerdings ist das nur auf den ersten Blick so.

Denn die Dinge und die Zeiten können sich ändern. Und wenn Sie sich bereits heute auf das Angebot eines großen, professionellen Bestandskäufer vertraglich festlegen, können Sie in der Regel nachträglich nichts mehr ändern. Ein klassischer Nachfolger wird sich langfristig nur mit erheblichen Preisabschlägen an Sie binden können.

Der Markt kann sich in der Zwischenzeit total verändern, die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingen oder auch Ihre familiäre oder geschäftliche Situation. Und meist hat das festlegen auf einen einzelnen Käufer auch den Nachteil, dass Sie nicht mehr unter den dann besten Angeboten aussuchen können.

Und wenn sich die Geschäftspolitik des Käufers ändern sollte, er vielleicht sogar in Insolvenz gegangen sein sollte und er sich ihr Unternehmen nicht mehr leisten kann oder will, dann sind Sie aufgrund der Notlage nicht mehr handlungsfähig. Sie können nicht mehr überwachen, ob der vereinbarte Kaufpreis oder die vereinbarten Raten wirklich eingehen und ob die Übergabe vereinbarungsgemäß erfolgt.

Deshalb sollten Sie sich bei der Absicherung Ihres Unternehmens für MaklerTreuhand entscheiden. Da ist das alles anders:

Wir bewerten die Situation dann, wenn es zur Notlage kommt und entscheiden dann sehr umsichtig und schnell, welche Käufer überhaupt in Frage kommen. Wir überprüfen diese und verhandeln professionell mit ihnen. Und wenn das Ergebnis feststeht, dann sorgen wir dafür, dass die Übergabe wie vereinbart abläuft – und Sie oder Ihre Angehörigen auch den vereinbarten Kaufpreis wirklich erhalten.

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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.


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