Erfahrungen & Bewertungen zu Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH

FAQ – Benötige ich eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht?

Es ist Ihre persönliche und freie Entscheidung, wie Sie sich persönlich absichern. Für MaklerTreuhand® ist eine Betreuungsvollmacht nicht erforderlich. MaklerTreuhand® ist bewusst so konstruiert, dass es auch ohne Betreuungsvollmacht und ohne Testament funktioniert.

MaklerTreuhand® funktioniert auch dann, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht, ein Testament oder gar ein Unternehmertestament hinterlegt haben. Sie sollten in diesen Fällen nur darauf achten, dass Sie keine widersprechenden Weisungen in den anderen Dokumenten niederschreiben.

Es ist übrigens überhaupt kein Problem, zuerst MaklerTreuhand® abzuschließen und irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Testament zu erstellen. Wir unterstützen Sie und den Anwalt Ihres Vertrauens gerne, um eine für Sie passende Gesamtlösung zu schaffen.

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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.


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