Nein! Diese Sorge brauchen Sie überhaupt nicht zu haben. Sie bleiben immer Besitzer Ihres Unternehmens und haben die uneingeschränkte unternehmerische Freiheit – so, als gäbe es unsere Vereinbarung nicht.
Erst dann, wenn das Unternehmen in einer Notlage oder aufgrund Ihrer persönlichen Weisung wirklich verkauft werden sollte, rechtskräftige Verträge unterzeichnet worden sind und der Kaufpreis bezahlt ist, geht Ihr Eigentum an Ihren Nachfolger über – gegen einen angemessenen Kaufpreis. So wie Sie dies mit uns vereinbart haben.
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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.
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