Wenn der Vermittlervertrag beim Kauf oder Verkauf eines Maklerbestands endet, was passiert mit den Stornoreserven?
Beispielsweise als Folge einer Maklernachfolge entsteht regelmäßig die Frage: Welche Voraussetzungen muss ein Produktgeber oder Maklerpool erfüllen damit er die Stornoreserven auch nach Vertragsende zurückhalten darf?
dem Urteil dürfen Unternehmen die gebildeten Stornoreserven nicht pauschal einbehalten, sondern haben die Gründe konkret dafür darzulegen und nicht pauschal zu argumentieren.
Das Unternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast bei der Auszahlung der Stornoreserve, wenn dieses die Stornoreserve einbehalten will.
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