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FAQ – Für wen ist MaklerTreuhand nicht geeignet?

MaklerTreuhand® steht heute nur Versicherungsmaklern und unabhängigen Kapitalanlagevermittlern oder Vermögensverwaltern offen. Wenn Ihnen die Absicherung Ihres Unternehmens wichtig ist, macht MaklerTreuhand® für Sie fast immer Sinn.

Anders verhält es sich bei Mehrfachagenten oder bei freien Handelsvertretern – bei Ihnen stellt der Bestand oder das Unternehmen für den Inhaber nur bedingt einen Wert dar, weil der Bestand quasi dem Produktgeber „gehört“. Ausnahmen kann es bei juristischen Personen geben – allerdings sind juristische Personen als Agenten in der Ausschließlichkeit oder als Mehrfachagenten eher selten.

Ein klassischer Mehrfachagent als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft kann MaklerTreuhand® nicht abschließen – ebenso wie freie Handelsvertreter.

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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.


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